BSG - Beschluß vom 22.09.1999
B 13 RJ 71/99 B
Normen:
SGG § 141, § 160 Abs. 2 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
LSG Potsdam - 12.1.1999 - L 2 RJ 217/97 ,
SG Frankfurt/Oder, vom 25.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 (8/6) R 329/96

Ablehnung einer erneuten Sachprüfung wegen Bindungswirkung früherer Bescheide kein Verfahrensmangel

BSG, Beschluß vom 22.09.1999 - Aktenzeichen B 13 RJ 71/99 B

DRsp Nr. 2000/4973

Ablehnung einer erneuten Sachprüfung wegen Bindungswirkung früherer Bescheide kein Verfahrensmangel

1. In einem Verstoß gegen die Rechtskraft eines früheren Urteils kann grundsätzlich ein Verfahrensfehler gesehen werden. 2. Die Ablehnung einer erneuten Sachprüfung unter Berufung auf die Bindungswirkung eines früheren Ablehnungsbescheides betrifft keinen "Mangel des Verfahrens". Beschwerdegegenstand ist nicht die inhaltliche Richtigkeit des angefochtenen Urteils, so daß eine entsprechende Rüge nicht geeignet ist, die Revisionsinstanz zu eröffnen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 141, § 160 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: