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Der Kläger wurde am 13. Juli 1993 von Kräften des Mobilen Einsatzkommandos der Polizei überwältigt und verhaftet. Er behauptet, dabei von den Beamten verletzt worden zu sein. Die Beklagte lehnte es ab, ihm wegen Verletzungsfolgen Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz iVm dem
Die Klage ist abgewiesen worden (Urteil des Sozialgerichts >SG< Hamburg vom 4. März 2003). Das Landessozialgericht (LSG) Hamburg hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (Beschluss vom 2. März 2005). An dieser Entscheidung hat der Richter am LSG mitgewirkt, dessen Ehefrau - Richterin am
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