Der sinngemäße Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. September 2023 - L
Die sinngemäße Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin selbst hat mit einem an das LSG gerichteten Schreiben vom 26.10.2023 - Eingang beim
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