Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2024 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des LSG mit einem von ihm selbst unterzeichneten und am 31.1.2024 beim
Der PKH-Antrag des Klägers ist abzulehnen.
Nach § 73a Abs 1 Satz 1 SGG iVm § 114 ZPO kann einem Beteiligten für das Verfahren vor dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|