Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 18. November 2013 (VK 1-91/13) wird abgelehnt.
Die Antragstellerin wird gebeten, dem Gericht bis zum 21. Februar 2014 mitzuteilen, ob und mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.
I. Allgemeine Ortskrankenkassen schrieben im August 2013 in verschiedenen Losen Rabattverträge in Bezug auf den Arzneimittelwirkstoff Tacrolimus aus, der bei Organtransplantationen eingesetzt wird und zu den sog. "Critical dose drugs" zählt. Die Verträge sollen zwei Jahre lang laufen. Vertragsbeginn soll der 1.4.2014 sein.
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