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Der Kläger wendet sich mit seiner am 07. Oktober 2005 beim Arbeitsgericht eingegangenen sofortigen Beschwerde gegen einen ihm am 07. Oktober 2005 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts vom 30. September 2005, durch den sein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung (PKH) zurückgewiesen worden ist.
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