BSG - Beschluss vom 30.11.2023
B 5 R 40/23 BH
Normen:
ZPO § 114;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 17.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 3107/21
LSG Baden-Württemberg, vom 03.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 2709/22
BSG, vom 06.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 35/23
BSG, vom 29.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 30/23

Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge mangels Erfolgsaussicht

BSG, Beschluss vom 30.11.2023 - Aktenzeichen B 5 R 40/23 BH

DRsp Nr. 2024/6314

Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge mangels Erfolgsaussicht

Tenor

Die erneuten Anträge der Klägerin, ihr für ein Verfahren der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 6. Juli 2023 - B 5 R 35/23 AR - und für eine Nichtigkeitsklage Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder einen Notanwalt beizuordnen, werden abgelehnt.

Normenkette:

ZPO § 114;

Gründe

I

Die Klägerin begehrt von der Beklagten eine Rente wegen Erwerbsminderung.