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Streitig ist der Anspruch des Klägers auf Verletztenrente wegen der Folgen einer von der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) anerkannten Berufskrankheit (BK) der Nummer 2301 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) - Lärmschwerhörigkeit - (BK 2301).
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