Das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 04.06.2015 -
Es wird festgestellt, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten seit dem 1. Dezember 2011 ein unbefristetes Anstellungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst nach Maßgabe des
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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