Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 11.05.2010,
Der in der Berufung erhobene Klageantrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Anschlussberufung. Diese werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses nach ordentlicher auf betriebsbedingte Gründe gestützter Kündigung der Arbeitgeberin.
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