Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.04.2017 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, für Arbeitsstunden, die im ersten Halbjahr 2016 vom Kläger geleistet wurden Überstundenvergütung zu leisten und 30-prozentigen Überstundenzuschlag zu zahlen.
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