Abgrenzung von ingenieurtechnischen Berufen iS der Versicherungsbedingungen der Techniker Krankenkasse
BSG, Urteil vom 12.12.1990 - Aktenzeichen 12/3 RK 21/89
DRsp Nr. 1998/7888
Abgrenzung von ingenieurtechnischen Berufen iS der Versicherungsbedingungen der Techniker Krankenkasse
1. Die Versicherungsbedingungen der Techniker Krankenkasse beschränken sich nicht auf Ingenieurberufe und vergleichbare höhere oder gehobene Tätigkeiten. Sie erfassen auch technische Berufe unterhalb der Ingenieurebene und ohne Führungsaufgaben (hier bei EDV-Operatoren). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]