Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 02.06.2015,
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende die tarifliche Eingruppierung des Klägers.
Die Beklagte betreibt in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ein Bundesinstitut mit Sitz in B im Geschäftsbereich des Bundesbildungsministeriums und ist u. a. zuständig für die Ausgestaltung von Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|