LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.01.2015
3 Sa 180/14
Normen:
BGB § 611; BurlG; GewO;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 17.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2837/13

Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.01.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 180/14

DRsp Nr. 2016/13628

Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis

Orientierungssätze: Einzelfall erfolgloser Berufung

Ein Arbeitsverhältnis kommt nicht allein dadurch zustande, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen vorbereiteten schriftlichen Arbeitsvertrag übersendet. Vielmehr ist substantiiert vorzutragen, worin die Annahme dieses Angebots liegen soll.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 17. Dezember 2013 - 6 Ca 283/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BurlG; GewO;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, auf dessen Basis dem Kläger gegen die Beklagte noch Ansprüche auf Vergütung, Urlaubsabgeltung und Erteilung eines Arbeitszeugnisses zustehen.

Am 18. Januar 2013 hat in A ein Gespräch stattgefunden zwischen dem Kläger, Herrn B sowie zweier Mitarbeiter der Firma C aus D, nämlich den Herren E und F. Die Firma C ist ein D Bauunternehmen, dessen Geschäftsführer B ist. Gegenstand des Gesprächs am 18. Januar 2013 war, dass der Kläger ab Februar 2013 potentielle Auftraggeber ausfindig machen sollte und Aufträge akquirieren sollte. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Kläger Aufträge für die Beklagte oder für die Firma C in D akquirieren sollte.

- - -