Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.08.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streit der Parteien geht darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestand, das durch betriebsbedingte Kündigung rechtswirksam aufgelöst worden ist.
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