SG Heilbronn, vom 19.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 2457/00
Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von einer selbständigen Tätigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.2004 - Aktenzeichen L 11 KR 1769/03
DRsp Nr. 2006/24397
Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von einer selbständigen Tätigkeit
Allein der Umstand, dass ein Gewerbe angemeldet wurde, reicht nicht aus, um eine unternehmerische, selbständige Tätigkeit anzunehmen, wenn es an weiteren für einen selbständigen Unternehmer typischen Eigenschaften wie einem Kapitaleinsatz, einem wirtschaftlichen Risiko, einem unternehmerischen Auftreten am Markt oder dem Unterhalten einer eigenen Betriebsorganisation fehlt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]