FG Rheinland-Pfalz, vom 15.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2429/02
Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
BFH, Beschluss vom 11.09.2003 - Aktenzeichen VI B 101/03
DRsp Nr. 2003/13665
Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
»1. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale greift auch dann ein, wenn wegen atypischer Dienstzeiten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal arbeitstäglich erfolgen.2. Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, für atypische Dienstzeiten eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale vorzunehmen.«