1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Villingen-Schwenningen - vom 22.06.2010, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 5.740,80 EUR zu bezahlen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
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