Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17.12.2009 –
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt über die Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs für die Jahre 2008 und 2009.
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