Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 07.04.2010 –
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung.
Der am 27.09.1945 geborene Kläger war bis zum 30.09.2008 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes, zuletzt der TVöD-AT Anwendung. Der Kläger, der in der 5-Tage-Woche arbeitete, erzielte zuletzt einen monatlichen Lohn von 2.304,29 € brutto. Die Schwerbehinderung des Klägers ist jedenfalls seit dem Jahre 2008 festgestellt.
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