Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über Alltagsthemen
BSG, Urteil vom 28.08.1997 - Aktenzeichen 3 RK 13/96
DRsp Nr. 1998/4714
Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über Alltagsthemen
1. Der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen nicht Entgelte an Personen, die nur einmalig an Fernseh-Talkshows über Alltagsthemen mitwirken. Das gilt auch für Künstler, die sich als Prominente außerhalb ihres Berufs zu Alltagsthemen äußern. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]