BSG, Urteil vom 07.12.1989 - Aktenzeichen 4 RLw 9/88
DRsp Nr. 1999/6845
Abgabe eines Unternehmens nach dem GAL
1. Unter Abgabe eines Unternehmens i.S. von § 2 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 S. 1 GAL versteht man auch dessen Auflösung durch Übereignung des Unternehmensgeländes an die Gesamtheit der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur ausschließlich nichtlandwirtschaftlichen Nutzung und Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebes. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]