Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
I. Die zulässige Berufung ist nur zum Teil begründet.
Die Klägerin kann von dem Beklagten gemäß §
1. Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich der Arbeitgeber strafbar, wenn er Sozialversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer nicht an die Sozialversicherung abführt. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB trifft die Strafbarkeit auch den Geschäftsführer einer GmbH als deren vertretungsberechtigtes Organ (BGH 15.10.1996 NJW 1997, 130 [131] = MDR 1997, 151; OLG Düsseldorf 6.11.1992 NJW-RR 1993, 1128).
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