Abführung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch den Krankenhausträger bei Zahlungen des Chefarztes an Mitarbeiter wegen privater nebenberuflicher Tätigkeiten
SG Marburg, Urteil vom 05.02.2008 - Aktenzeichen S 2 R 8/05
DRsp Nr. 2008/9334
Abführung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch den Krankenhausträger bei Zahlungen des Chefarztes an Mitarbeiter wegen privater nebenberuflicher Tätigkeiten
Erbringt ein Chefarzt an nachgeordnete Mitarbeiter der Klinik Zahlungen, um deren Hilfstätigkeiten bei seiner privaten nebenberuflichen Gutachtertätigkeit zu vergüten, so werden diese nicht von der Pflicht zur Aufbringung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen des Krankenhausträgers umfasst. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]