Die Parteien streiten über Sozialplan- und Urlaubsansprüche.
Die Klägerin ist die Witwe und Alleinerbin des am 04.04.1994 verstorbenen ehemaligen Arbeitnehmers der britischen Stationierungsstreitkräfte, O. M.
Der Ehemann der Klägerin trat am 08.11.1973 als Kraftfahrer in die Dienste der britischen Streitkräfte. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war zuletzt der Arbeitsvertrag vom 13.12.1977/28.12.1977, in dem u.a. vereinbart wurde, dass sich die Beschäftigungsbedingungen nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) in der jeweils gültigen Fassung richten.
In dem Tarifvertrag vom 06.12.1991 über zusätzliche Leistungen bei Entlassungen wegen Truppenreduzierungen (TV ZLETR) ist u.a. folgendes geregelt:
Artikel I
§ 1
Geltungsbereich
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