LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 22.01.2014
3 Sa 267/12
Normen:
Codice civile Art. 2120;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 18.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1848/11

Abfindung; TFR; Trennungsgeld; italienisches Recht - Zulässigkeit der Zahlung einer Abfindung mit den monatlichen Gehaltszahlungen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Artikel 2120 c.c.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.01.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 267/12

DRsp Nr. 2014/8910

Abfindung; TFR; Trennungsgeld; italienisches Recht - Zulässigkeit der Zahlung einer "Abfindung" mit den monatlichen Gehaltszahlungen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Artikel 2120 c.c.

Die Auszahlung einer "Abfindung" (TFR) nach Artikel 2120 c.c. im laufenden Arbeitsverhältnis mit den monatlichen Gehaltszahlungen auf der Grundlage eines Kollektivvertrages begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Rostock vom 18.09.2012 - 1 Ca 1848/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Codice civile Art. 2120;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer "Abfindung" nach italienischem Recht (trattamento di fine rapporto; künftig: TFR).