Die Klägerin begehrt als Alleinerbin (vgl. Erbschein vom 24. Oktober 1997, Blatt 20 der Akte) der am 28. April 1997 verstorbenen Frau ... die Zahlung einer Abfindung aus einem zwischen Frau ... und der Beklagten am 15. Dezember 1995 geschlossenen Aufhebungsvertrag (Blatt 7/8 der Akte). Dieser lautet:
§ 1
Das bestehende Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich zum 30.04.1997.
Die Arbeitnehmerin wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses übergangslos die Leistungen des vorgezogenen Altersruhegeldes in Anspruch nehmen.
§ 2
Die Arbeitnehmerin erhält für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß §§ 9/10
Die Abfindung wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nach
Vorlage eines Rentenbescheides (entsprechend der Regelung des § 1) in
einer Summe ausgezahlt.
§ 3
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