I.
Nach näherer Maßgabe des Beschlusses vom 27.09.2005 - 6 Ca 1539/05 - bewilligte das Arbeitsgericht dem Kläger - ohne Anordnung einer Zahlungsbestimmung - Prozesskostenhilfe für den 1. Rechtszug unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten.
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