Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 27.02.2014 - 4 BVGa 1/14 - wird zurückgewiesen.
A.
Die Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über den Abbruch der Betriebsratswahlen und die Ersetzung des Wahlvorstandes.
1. 2. 3. a. b. c. 1. 2. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1. 2. 3. 4. a. b. c.
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