Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 17.04.2023 gegen den Prozesskostenhilfe-Änderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 21.03.2023 in Form des Teilabhilfebeschlusses vom 07.07.2023 -
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 07.05.2019 über die dem Kläger bewilligte Prozesskostenhilfe wird abgeändert.
Der Kläger hat zukünftig Raten in Höhe von 88,00 € zu zahlen.
Der Beginn der Ratenzahlung wird vom Arbeitsgericht festgesetzt.
Der Teilabhilfebeschluss wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger zur Hälfte.
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