Autor: Senger-Sparenberg |
Die Grundvoraussetzungen des Sozialen Entschädigungsrechts als "dritte Säule" des Sozialrechts sind in §
die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und |
angemessene wirtschaftliche Versorgung (Nr. 2). |
Ein Recht auf angemessene wirtschaftliche Versorgung haben auch die Hinterbliebenen eines Beschädigten (§
Der in §
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