Autor: Senger-Sparenberg |
Aus §
Diese Begriffsdefinition enthält somit drei Komponenten:
Abweichung von körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen |
Abweichung vom alterstypischen Zustand |
Teilhabebeeinträchtigung |
Zunächst ist eine Abweichung von körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen genannt. Die Funktionsverluste auf diesen drei Ebenen sind im Sinne eines Gleichrangs zu verstehen, so dass nicht lediglich körperliche Beeinträchtigungen zum Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft führen können, sondern auch seelische oder geistige Leiden, ggf. im Zusammenwirken mit physischen Beeinträchtigungen.
Eine körperliche Behinderung liegt vor, wenn infolge einer körperlichen Regelwidrigkeit die Funktionsfähigkeit nicht nur vorübergehend gemindert ist.
Eine geistige Behinderung liegt dann vor, wenn bei den Betroffenen wegen einer Schwäche der geistigen Kräfte die Funktionsfähigkeit gemindert ist.
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