Autor: Krutzki |
Wird ein Elternteil, welcher an der eigentlichen Jugendhilfemaßnahme nicht beteiligt war, dazu verpflichtet, einen Kostenbeitrag zu leisten, hat er im Kostenbeitragsverfahren einen Anspruch darauf, dass er über Grund, Inhalt und voraussichtliche Dauer der Jugendhilfemaßnahme informiert wird, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme mit beurteilen zu können.18)
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