Autor: Krutzki |
Da eine Kostenbeteiligung bei ambulanten Maßnahmen nicht erfolgt, ist die Abgrenzung dazu sehr wichtig. Maßgebend ist die Intensität der Betreuung. Stationäre Maßnahmen orientieren sich an der Heimerziehung mit einer Tag-und-Nacht-Betreuung.154)
Die Pflicht, einen Kostenbeitrag zu leisten, ist öffentlich-rechtlicher Natur und unabhängig davon, ob auch eine zivilrechtliche Unterhaltspflicht besteht.155) Voraussetzung ist aber nach §
Die Subsidiarität der Jugendhilfe gegenüber dem Einsatz von eigenem Einkommen oder Vermögen sowie Unterhaltsansprüchen der jungen Menschen wird ausschließlich über die Kostenbeteiligung abgewickelt. Für teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, worunter auch Maßnahmen der vorläufigen Inobhutnahme fallen,157) werden Kosten nach §§
Es gilt die Rangfolge (§
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