Autor: Klatt |
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auch auf Unternehmer und unternehmerähnliche Personen, die wegen ihrer typischerweise schwachen wirtschaftlichen Situation auf den Versicherungsschutz der Unfallversicherung angewiesen sind. Vor allem Kleinunternehmer mit hohem wirtschaftlichem Risiko, wie etwa landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner (vgl. Nr. 5), vorausgesetzt, dass diese nicht bereits unter §
Unternehmer ist gem. §
Der Begriff des landwirtschaftlichen Unternehmers ist in §
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