Autor: Klatt |
Aufgabe der Unfallversicherung ist es zum einen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten (§
Die Unfallversicherungsträger sind verpflichtet, ihre Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht jedoch hinsichtlich der Art und des Ausmaßes der Leistung keine Beschränkung in Bezug auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. §
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