Autor: Nau |
§
Der Gesetzgeber hat das Rentenalter vom 65. Lebensjahr stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ausweislich der Tabelle in §
Die Vollendung des 65. Lebensjahres richtet sich nach §
Erforderlich für die vorzeitige Inanspruchnahme ist gem. §
Ein nach Dezember 1948 geborener Versicherter bittet um Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen einer vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte.
Der Rechtsanwalt wird mit dem Mandanten folgende Fragen erörtern:
Wann sind Sie geboren? |
Über welche Zeiträume haben Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? |
Liegt Ihnen ein Nachweis der Rentenversicherung vor, dem die Beitragszeiten entnommen werden können? |
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