Autor: Nau |
Das
Wichtiger HinweisBei der Beurteilung der Leistungsminderung ist jedoch zu berücksichtigen, dass selbst die Ausübung leichter Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt notwendigerweise eine entsprechende Motivation des Versicherten voraussetzt, diese Arbeiten auch durchzuführen. Derjenige, der diese Motivation nicht mehr aufbringen kann, kann durchaus aufgrund dieser Leistungsminderung erwerbsgemindert i.S.d. § |
Die im Gesetz formulierten "Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts" müssen für den Versicherten auch erfüllbar sein.
Beispiel |
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