Autor: Nau |
Das berufliche Leistungsvermögen eines Altenpflegers ist aufgrund einer Fibromyalgieerkrankung auf unter drei Stunden täglich herabgesunken.
Der Rechtsanwalt wird mit dem Mandanten folgende Fragen erörtern:
Welche Krankheiten bestehen, die sich auf das berufliche Leistungsvermögen auswirken? |
Welche Krankheiten bestehen darüber hinaus? |
Wie hoch ist der zeitliche Umfang der Leistungseinschränkung? |
Wurde schon eine Reha-Maßnahme durchgeführt? |
Wie beurteilen die behandelnden Ärzte die Einschränkung des beruflichen Leistungsvermögens? |
Wird das Rentenbegehren auf Anraten eines behandelnden Mediziners verfolgt? |
Wie lange besteht die Leistungseinschränkung schon? |
Wird eine Tätigkeit ausgeübt und werden Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt? |
Wenn nein, wann wurden zuletzt Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet? |
Wenn ja, welche Art von Beiträgen? |
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