Autor: Nau |
Nach §
Bei selbständiger Tätigkeit bleibt in diesen Fällen für den Erwerb oder die Aufrechterhaltung der Anwartschaft nur die Antragspflichtversicherung gem. §
Die Antragspflichtversicherung kann auch im Wege des Herstellungsanspruchs herbeigeführt werden, wenn zum Beispiel die Krankenkasse ihre gegenüber dem Bürger obliegende Hinweispflicht verletzt hat, da sie dem auskunfts- und ratsuchenden Versicherten nicht an den Rentenversicherungsträger verweist, obwohl sich im Gespräch ein dringender rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf ergibt, den Fehler der Krankenversicherung muss sich der Rentenversicherungsträger zurechnen lassen.9)
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