Autor: Nau |
In Zweifelsfällen, wenn also unklar ist, ob eine abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, bietet sich zur Klärung das Anfrageverfahren zur Statusklärung gem. §
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist gem. §
Die zuständige Einzugsstelle gem. §§
Antragsvordrucke sowie Erläuterungen zum Anfrageverfahren nach §
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