Autor: Nau |
Die Höhe der Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist davon abhängig, in welcher Höhe und Dauer Beiträge geleistet worden sind. Neben den Beitrags- und Beschäftigungszeiten können bei der Rentenberechnung Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten rentensteigernd berücksichtigt werden, in denen keine oder nur geminderte Beiträge entrichtet worden sind.
Rentenversicherungsrechtliche Zeiten sowie ihre wirksame Beitragsentrichtung müssen grundsätzlich gem. §
Beitrags- und Beschäftigungszeiten sind gem. §
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