Nach § 24 Abs. 6Ärzte-ZV darf ein Vertragsarzt das Fachgebiet, für das er zugelassen ist, nur mit vorheriger Genehmigung des Zulassungsausschusses wechseln. Dies ist nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass die Zulassung jeweils nur für ein bestimmtes Fachgebiet ausgesprochen wird und ein Wechsel des Fachgebiets mit der Bedarfsplanung abzustimmen ist.
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