Autor: Klatt |
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bilden einen Gemeinsamen Bundesausschuss (§
Dieser Gemeinsame Bundesausschuss hat nach §
Der Richtlinienauftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss präzisiert das Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Richtlinien haben Rechtsnormqualität.
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