Autor: Klatt |
Die §§
Die Zeiten, in denen die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch in die unbedingte nationalstaatliche Souveränität fielen und somit vom Binnenmarktgeschehen weitestgehend abgekoppelt waren, sind vorbei. Parallel zur Auflösung der nationalstaatlichen Grenzen sind es insbesondere die Gesundheitssysteme, die sich auf die Freizügigkeit ihrer Versicherten einstellen müssen. Die Bürger der Mitgliedstaaten können sich hierbei insbesondere auf die Rechtsprechung des EuGH berufen, der in einem erheblichen Teil dazu beigetragen hat, den Versicherten die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern.
Die nachfolgenden Ausführungen über das Europarecht vermitteln eine kurze Einführung in die wesentlichen Grundsätze. Auf vertiefende Auskünfte wird verwiesen.1)
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