Autor: Klatt |
Rentenversicherung(zuständig für Arbeitnehmer, die nicht zur knappschaftlichen Rentenversicherung gehören) | 18,6 %
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Knappschaftliche Rentenversicherung | 24,7 %
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Arbeitslosenversicherung | 2,4 %
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Krankenversicherung |
X = Zusatzbeitrag Seit 2019 werden die Beiträge zur GKV wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen. Der bisherige Zusatzbeitrag wird somit paritätisch finanziert. Den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag kann die Krankenkasse selbst festlegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt für das Jahr 2021 1,3 %. Er dient den Krankenkassen als Richtgröße. | ||||||||||||
Pflegeversicherung |
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