Autor: Busse |
Unter Nebeneinkommen i.S.d. §
Auch Einnahmen aus öffentlich geförderter Kindertagespflege (§
Es wird also das Nettoeinkommen aus der Erwerbstätigkeit berücksichtigt. Vom Bruttoverdienst, hierzu gehört auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie Weihnachtsgeld, werden z.B. Lohn-/Kirchensteuer und Beiträge zur Sozialversicherung sowie Fahrt- und Werbungskosten abgezogen. Die Fahrt- bzw. Werbungskosten werden in tatsächlicher Höhe nach den steuerrechtlichen Grenzen berücksichtigt.
BeispielMonatliches Brutto-/Nettoeinkommen 860 Euro Lohnsteuer/Solidaritätszuschlag (Steuerklasse VI) abzgl. 102 Euro Beiträge zur Renten-/Kranken- und Pflegeversicherung abzgl. ca. 165 Euro Fahrtkosten für Fahrten mit je 10 Entfernungskilometern à 0,30 Euro abzgl. ca. 30 Euro |
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