Autor: Klatt |
Wird der Arbeitsplatz durch eine Kündigung verloren, muss sofort geprüft werden, ob gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage gem. §
Für den Fall, dass Kündigungsschutzklage ohne Rechtsbeistand erhoben werden soll, kann die Klage auch kostenlos durch die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht aufgenommen werden. Es können aber Gerichtskosten entstehen.
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