Autor: Klatt |
Das BVerfG hat mit Urteil vom 09.02.201075) u.a. entschieden, dass im
Der Anspruch auf einen derartigen "Sonderbedarf" entsteht nach der Entscheidung des BVerfG aber erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen - einschließlich der Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|