Autor: Wülfrath |
Seit dem 01.08.2006 besteht ab dem ersten Tag des Aufenthalts in einer stationären Einrichtung kein Anspruch mehr für Arbeitslosengeld II (§
Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt gleichgestellt (§
Bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus besteht ein Anspruch, wenn der Aufenthalt voraussichtlich weniger als sechs Monate beträgt (§
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